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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferienobjekten im Internet durch die K&K Ferienimmobilien GmbH & Co. KG

1 Allgemein

Die K&K Ferienimmobilien GmbH & Co. KG – im Folgenden Servicegesellschaft genannt - vermittelt Vertragsabschlüsse zur vorübergehenden und zeitlich befristeten Anmietung und Nutzung von Ferienapartments und –häusern im Auftrag der Eigentümer – im Folgenden Mietobjekte genannt. Die Servicegesellschaft tritt dabei nur als Vermittlungspartner auf.

Der Mietvertrag kommt alleine zwischen dem Eigentümer des Ferienapartment und dem Mieter des Objektes -im Folgenden Mieter genannt- zustande. Der Eigentümer hat nur gegenüber dem Mieter unmittelbaren Anspruch auf Vertragserfüllung.

Die Servicegesellschaft ist von den Beschränkungen des § 181 BGB, soweit gesetzlich zulässig, befreit. Die Servicegesellschaft darf sich für die Leistungserbringung Dritter (z. B. Reisebüros, Internet-Portale) bedienen.

2 Mietvertragsbeginn

Der Mietvertrag wird von der Servicegesellschaft im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers abgeschlossen. Er kommt zustande, indem der Gast am Ende des korrekt ausgefüllten Buchungsformulars auf “Jetzt kostenpflichtig buchen“ klickt und anschließend eine Buchungsbestätigung und Rechnung der Servicegesellschaft erhält.

Die Servicegesellschaft erbringt die Vermietungsleistung im Namen und für Rechnung des Vermieters. Die Servicegesellschaft ist somit nicht Veranstalter im Sinne des § 651 a, Abs. 1 BGB. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten und die Richtigkeit der Objektangaben haftet ausschließlich der Vermieter, nicht die Servicegesellschaft.

3 Leistungen durch die Servicegesellschaft

Die Servicegesellschaft ist für die Vermittlung der Mietverträge, für ihren ordnungsgemäßen Abschluss in Vertretung des Eigentümers und für das Inkasso der vereinbarten Mieten verantwortlich. Beim Abschluss der Mietverträge hat die Servicegesellschaft die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und die Einhaltung der im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen zu überwachen.

Die Servicegesellschaft ist für die Organisation des kompletten Service vor Ort (Schlüsselübergabe, Wechselreinigung, etc.) verantwortlich.

4 Verpflichtungen des Mieters

Das Ferienobjekt darf nur von Personen bewohnt werden, die im abgeschlossenen Mietvertrag namentlich genannt sind. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt und Haustiere sind nur in den im Buchungssystem ausgewiesenen Mietobjekten gestattet.

Das Mietobjekt wird in einwandfreiem Zustand übergeben. Eventuelle Schäden sind der Servicegesellschaft unverzüglich zu melden. Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert. Handtücher und Bettwäsche sind pro gebuchte Person und Aufenthalt einmal vorhanden. Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer alle Gegenstände, die sich im Mietobjekt befinden, zu benutzen und ist verpflichtet, sie bei der Abreise in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.

Das Mietobjekt ist besenrein zu hinterlassen, Geschirr ist abzuwaschen und der Müll ist in die dafür vorgesehenen Container zu entsorgen. Bei Mietobjekten mit Kamin ist dieser zusätzlich vom Mieter zu reinigen.

Für Schäden haftet der Mieter. Die Servicegesellschaft ist umgehend über Schäden zu informieren. Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit mindestens 1 Wohnungsschlüssel/Schlüsselkarte. Soweit möglich wird die Schlüsselübergabe über einen am Objekt befindlichen Schlüsseltresor abgewickelt. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Schlüssel im Servicebüro der Servicegesellschaft bei Anreise übergeben. Die konkreten Modalitäten werden dem Mieter separat mitgeteilt.

5 Mietzeit, An- und Abreise

Das Mietobjekt wird für die Dauer des in der Buchungsbestätigung genannten Zeitraumes, an den Mieter vermietet.

Am Anreisetag erfolgt die Anreise ab 16.00 Uhr.
Am Abreisetag erfolgt die Abreise bis 10.00 Uhr.

Der Schlüssel ist wie bei Anreise am ursprünglichen Abholort zurückzugeben oder im Schlüsseltresor zu hinterlassen.

6 Mietpreis, Zahlungsweise / Zahlungsverpflichtungen

Kosten für Strom, Wasser, Heizung, einmaliges Wäschepaket pro Person, einmalige Endreinigung, soweit sie gemäß folgendem Absatz anfällt die Kurabgabe sind im Gesamtmietpreis bereits enthalten.

Sollte die Gemeinde, in dem sich das Ferienobjekt befindet, eine Kurabgabe erheben, ist das mitgesendete Meldeformular vom Gast auszufüllen und die Kurabgabe vor Anreise zu entrichten.

Der Gesamtmietbetrag ist wie folgt zu entrichten: Spätestens 10 Tage nach Buchungsbestätigung ist vom Mieter eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtmietbetrages zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu leisten. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 4 Wochen, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsabschluss zu leisten.

7 Stornierung / Nichtantritt / Umbuchung

(1) Dem Mieter wird das Recht zum Stornieren des Mietvertrages eingeräumt. Der Mieter hat die Stornierung schriftlich gegenüber der Servicegesellschaft zu erklären. Die Servicegesellschaft bemüht sich in diesem Fall, das Objekt anderweitig zu vermieten. Es gelten folgende Storno- bzw. Rücktrittspauschalen:

• bis 28 Tage vor Mietbeginn erfolgt die Stornierung kostenfrei
• ab dem 27. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt werden 100% des Reisepreis in Rechnung gestellt

Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Servicegesellschaft. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt der Servicegesellschaft vorbehalten.

(2) Die Servicegesellschaft empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

(3) Auf Umbuchungen besteht generell kein Anspruch. Erfüllt die Servicegesellschaft den Umbuchungswunsch innerhalb des gebuchten Ferienobjektes:

• bis zum 28. Tag vor Mietbeginn, fällt für die Umbuchung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00€ an.

• Ab dem 27.Tag vor Mietbeginn ist keine Umbuchung mehr möglich. In diesem Fall kann der Vertrag zu den oben genannten Bedingungen storniert werden.

Die Umbuchung in ein anderes Ferienobjekt ist mit einer Stornierung und Neubuchung gleichzusetzen. Es gelten die Bedingungen aus Punkt 1. und 2.
Bitte beachten Sie die bei Buchung ggf. abweichenden Stornierungsbedingungen des jeweiligen Vertriebspartners (z.B.: Booking.com, Air BnB). Diese sind für Sie verbindlich.

8 Rücktritt des Vermieters

(1) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Servicegesellschaft gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Servicegesellschaft im Namen und in Vollmacht des Vermieters berechtigt, vom Mietvertrag mit dem Mieter zurückzutreten.

(2) Die Servicegesellschaft ist zudem im Namen und in Vollmacht des Vermieters berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z. B. falls:

• höhere Gewalt oder andere vom Vermieter bzw. von der Servicegesellschaft nicht zu vertretende Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

• ein Mietobjekt unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa in der Person des Mieters oder des Zwecks, gebucht werden,

• die Servicegesellschaft begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ferienwohnung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Servicegesellschaft oder des jeweiligen Eigentümers/Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Servicegesellschaft zuzurechnen ist,

• ein Verstoß gegen das Untervermietungs- und Überlassungsverbot gemäß Ziffer 3 der AGB vorliegt.

Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz.

9 Duldung von Einwirkungsbeschränkungen

Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietobjekt in einem touristisch genutzten Gesamtbereich liegt. Außerdem können sich Bootsverlade- und Servicebetriebe sowie Gastronomiegewerbe in unmittelbarer Nähe oder im Gebäude befinden. Der Mieter duldet sämtliche Einwirkungen dieses Tourismusbetriebes.
Es besteht Einigkeit, dass die Einwirkungen ausdrücklich keinen Mangel darstellen.

10 W-LAN

Der Vermieter stellt den Zugang zum Internet kostenfrei zur Verfügung. Der Mieter ist verantwortlich für alle Aktivitäten im Internet – der Provider speichert die Verbindungsdaten bis zu 6 Monaten. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die einwandfreie Funktion der Geräte, sowie der Leistung des Providers. Es handelt sich um eine freiwillige und kostenfreie Leistung des Vermieters und somit können keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden.

11 Haftung und Pflichten des Mieters

Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten.
Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind unverzüglich im Servicebüro zu melden.

12 Schlussbestimmungen

Alle personenbezogenen Daten werden, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet.

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